Erwägungsgrund 11 32024R1789
Die Verwendung von marktorientierten Verfahren, wie etwa Versteigerungen, zur Festlegung von Netzentgelten hat mit der Richtlinie (EU) 2024/1788 und der Verordnung (EU) 2017/459 der Kommission vereinbar zu sein.
Die Verwendung von marktorientierten Verfahren, wie etwa Versteigerungen, zur Festlegung von Netzentgelten hat mit der Richtlinie (EU) 2024/1788 und der Verordnung (EU) 2017/459 der Kommission vereinbar zu sein.