Erwägungsgrund 56 32024R1789
Der Mechanismus für die Nachfragebündelung und die gemeinsame Beschaffung von Erdgas und der Mechanismus zur Unterstützung der Marktentwicklung für Wasserstoff sollten Unternehmen mit Sitz in der Union und — angesichts der engen Angleichung an den Besitzstand der Union im Energiebereich und den Energiebinnenmarkt — Unternehmen mit Sitz in den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft offenstehen, sofern die erforderlichen Maßnahmen oder Vereinbarungen getroffen wurden.