Erwägungsgrund 110 32024R1789
Die Risiken für die Sicherheit der Erdgasversorgung infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine, die die mit der Verordnung (EU) 2022/1032 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführten Änderungen der Verordnung (EU) 2017/1938 rechtfertigten, bestehen weiterhin fort. Darüber hinaus sollten zusätzliche Risiken berücksichtigt werden, darunter weitere Störungen kritischer Infrastrukturen infolge der Sabotageakte gegen die Nord-Stream-Pipelines im September 2022 und der Beschädigung der Balticconnector-Pipeline im Oktober 2023 sowie die Verschärfung des geopolitischen Umfelds und der Bedrohungslage in den Versorgungsregionen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Krise im Nahen Osten. Daher sollte die Kommission im Zusammenhang mit dem spätestens am 28. Februar 2025 von ihr vorzulegenden Bericht erforderlichenfalls einen Legislativvorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938 vorlegen.