Erwägungsgrund 108 32024R1789
Die Bereitstellung freiwilliger Beiträge in Form von Erdgas im Rahmen marktbasierter Maßnahmen zugunsten indirekt miteinander verbundener Mitgliedstaaten sollte in die Verordnung (EU) 2017/1938 aufgenommen werden, insbesondere um zu vermeiden, dass direkt miteinander verbundene Mitgliedstaaten — in Fällen, in denen ein anderer nicht direkt verbundener Mitgliedstaat aus Solidarität Erdgas im Rahmen marktbasierter Maßnahmen bereitstellen könnte — auf nicht marktbasierte Maßnahmen zurückgreifen müssen. Die Freiwilligkeit der marktbasierten Maßnahmen und des daraus resultierenden Beitrags in Form von Erdgas lässt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten unberührt, rechtzeitig zu prüfen und anzugeben, ob und wie das angeforderte Erdgas im Rahmen marktbasierter Maßnahmen bereitgestellt werden kann. Über diesen Mechanismus sollen die indirekten Kosten sowie die Gesamtkosten von Solidaritätsmaßnahmen gesenkt werden, indem ein Rückgriff auf kostspieligere nicht marktbasierte Maßnahmen vermieden wird. Durch Solidarität zwischen indirekt miteinander verbundenen Mitgliedstaaten wird die Last auf mehr Mitgliedstaaten verteilt und Mitgliedstaaten, die über keine LNG-Anlagen verfügen, der Zugang zur weltweiten LNG-Versorgung erleichtert.