Erwägungsgrund 105 32024R1789
Als Reaktion auf die erheblichen unionsweiten Preisanstiege vom Herbst 2021 und deren negative Auswirkungen hat die Kommission in ihrer Mitteilung vom 13. Oktober 2021 „Steigende Energiepreise — eine „Toolbox“ mit Gegenmaßnahmen und Hilfeleistungen“ die Bedeutung eines ordnungsgemäß funktionierenden Energiebinnenmarktes sowie einer besseren grenzüberschreitenden Koordination der Versorgungssicherheit für die Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Schocks hervorgehoben. Am 20./21. Oktober 2021 nahm der Europäische Rat Schlussfolgerungen an, in denen er die Kommission aufforderte, rasch Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, die die Widerstandsfähigkeit des Energiesystems der Union und den Energiebinnenmarkt stärken, darunter auch Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit. Als Reaktion auf den Einmarsch Russlands in der Ukraine hat die Kommission am 8. März 2022 den REPowerEU-Plan vorgelegt, um die Abhängigkeit der Union von fossilen Brennstoffen aus Russland schrittweise zu beenden und die Energiewende anzukurbeln. Als Beitrag zu einer kohärenten und zeitnahen Reaktion auf diese Krise und mögliche neue Krisen auf Unionsebene sollten spezielle Vorschriften zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Widerstandsfähigkeit in diese Verordnung und in die Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgenommen werden, insbesondere in Bezug auf die Solidarität. Die Verordnung (EU) 2017/1938 sollte daher entsprechend geändert werden.