Erwägungsgrund 4 32024R1789
Die vorliegende Verordnung ergänzt die damit zusammenhängenden politischen und legislativen Instrumente der Union, insbesondere diejenigen, die infolge der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ vorgeschlagen wurden, wie die Verordnungen (EU) 2023/857, (EU) 2023/957, (EU) 2023/1805 und (EU) 2023/2405 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Richtlinien (EU) 2023/959, (EU) 2023/1791 und (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates, mit denen Anreize für die Dekarbonisierung der Wirtschaft der Union geschaffen werden sollen und sichergestellt werden soll, dass sie sich gemäß der Verordnung (EU) 2021/1119 weiterhin auf dem Weg zu einer klimaneutralen Union bis 2050 befindet. Das wichtigste Ziel der vorliegenden Verordnung besteht darin, diesen Übergang zur Klimaneutralität zu ermöglichen und zu erleichtern, indem für den Ausbau eines Wasserstoffmarkts und eines effizienten Erdgasmarkts gesorgt wird.