Erwägungsgrund 97 32024R1789
Auf Unionsebene harmonisierte Normen tragen zu einem ordnungsgemäß funktionierenden Binnenmarkt bei. Sobald der Hinweis auf eine solche Norm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist, sollte die Konformität mit den entsprechenden Anforderungen der gemäß der vorliegenden Verordnung erlassenen Durchführungsmaßnahme angenommen werden, wenn die Norm eingehalten wird, wenngleich auch andere Arten des Konformitätsnachweises zulässig sein sollten. Gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates kann die Europäische Kommission europäische Normungsorganisationen damit beauftragen, technische Spezifikationen, europäische Normen und harmonisierte Normen zu entwickeln. Eine der wichtigsten Funktionen harmonisierter Normen sollte darin bestehen, es den Betreibern zu erleichtern, die gemäß der vorliegenden Verordnung und der Richtlinie (EU) 2024/1788 erlassenen Durchführungsmaßnahmen anzuwenden.