Erwägungsgrund 88 32024R1789
Die Wasserstoffnetzbetreiber sollten zusammenarbeiten, um Netzkodizes für die Zwecke der Bereitstellung und des Managements eines transparenten und nichtdiskriminierenden grenzübergreifenden Zugangs zu den Wasserstoffnetzen zu entwickeln und eine abgestimmte Planung des Wasserstoffnetzes in der Union sicherzustellen, einschließlich der Schaffung von Verbindungskapazitäten. Die Kommission sollte ein Jahr nach Einrichtung von ENNOH die erste Prioritätenliste für die Ermittlung der Bereiche erstellen, die in die Entwicklung von Kodizes für das Wasserstoffnetz aufgenommen werden sollen, wie in der vorliegenden Verordnung vorgesehen. Diese Netzkodizes sollten mit den von ACER entwickelten Rahmenleitlinien im Einklang stehen. ACER sollte bei der auf Fakten beruhenden Prüfung der Entwürfe von Netzkodizes — einschließlich der Frage, ob die Netzkodizes den Rahmenleitlinien entsprechen — mitwirken und sie der Kommission zur Annahme empfehlen können. ACER sollte auch Änderungsvorschläge für Netzkodizes prüfen und diese der Kommission zur Annahme empfehlen können. Die Wasserstoffnetzbetreiber sollten ihre Wasserstoffnetze im Einklang mit diesen Netzkodizes betreiben.