Erwägungsgrund 43 32025R2518
Bei der wirksamen Durchsetzung der Datenschutzvorschriften der Union sollten die Verteidigungsrechte der untersuchten Parteien uneingeschränkt gewahrt werden, was ein Grundprinzip des Unionsrechts darstellt, das unter allen Umständen zu beachten ist, und diese Rechte sind von besonderer Bedeutung in Verfahren, die Sanktionen nach sich ziehen könnten.