Erwägungsgrund 49 32025R2518
Die untersuchten Parteien sollten Recht auf rechtliches Gehör haben, bevor ein überarbeiteter Beschlussentwurf nach Artikel 60 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/679 vorgelegt wird oder der Ausschuss einen verbindlichen Beschluss nach Artikel 65 Absatz 1 Buchstabe a der genannten Verordnung erlässt. Neue rechtliche Elemente umfassen maßgebliche und begründete Einsprüche, wenn diese Einsprüche andere rechtliche Bewertungen enthalten als jene, die die federführende Aufsichtsbehörde in dem gemäß Artikel 60 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/679 vorgelegten Beschlussentwurf vorgeschlagen hat.