Erwägungsgrund 36 32025R0041
Um die Gefahr einer Umlenkung zu vermeiden und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, müssen verdächtige Sachverhalte untersucht werden; bei Vorliegen verdächtiger Sachverhalte sollten die Mitgliedstaaten eine Bestätigung des Eingangs durch die Behörden des Bestimmungsdrittlands verlangen. Wenn eine solche Eingangsbestätigung, gleich aus welchem Grund, nicht erlangt werden kann, sollte diese Information für eine spätere Verwendung im elektronischen Lizenzierungssystem erfasst werden.