Erwägungsgrund 49 32025R0041
Um sicherzustellen, dass die vorliegende Verordnung ordnungsgemäß angewandt wird, sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den zuständigen Behörden die erforderlichen Befugnisse einzuräumen.
Um sicherzustellen, dass die vorliegende Verordnung ordnungsgemäß angewandt wird, sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den zuständigen Behörden die erforderlichen Befugnisse einzuräumen.