Erwägungsgrund 39 32025R0041
Um einen risikobasierten Ansatz bei der Bewertung für in Anhang I aufgeführte Feuerwaffen, wesentliche Komponenten, Munition, Schreckschuss- und Signalwaffen, deaktivierte Feuerwaffen, halbfertige Feuerwaffen, halbfertige wesentliche Komponenten und Schalldämpfer zu ermöglichen, die in den Unionsmarkt eingeführt werden oder diesen verlassen, und um sicherzustellen, dass Kontrollen wirksam sind und im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung erfolgen, sollten die Kommission, die zuständigen Behörden und die Zollbehörden eng zusammenarbeiten und Informationen austauschen.