Verordnung (EU) 2025/41 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) (Neufassung)
Auch sind dem VN-Feuerwaffenprotokoll zufolge Straftatbestände für die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen und wesentlichen Komponenten und Munition sowie für den unerlaubten Handel damit zu schaffen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Einziehung solcher unerlaubt hergestellter oder gehandelter Gegenstände zu ermöglichen.
Erwägungsgrund 50 32025R0041Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen