Verordnung (EU) 2025/41 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) (Neufassung)
Zur Digitalisierung der in dieser Verordnung vorgesehenen Verfahren sollte ein elektronisches Lizenzierungssystem eingerichtet werden. Es ist wichtig, dass Personen, die berechtigt sind, einen Genehmigungsantrag zu stellen, vor Beginn des Antragsverfahrens in diesem System registriert sind. Da das elektronische Lizenzierungssystem die technische Grundlage für die Durchführung dieser Verordnung ist, sollte es so rasch wie möglich funktionsfähig sein.
Erwägungsgrund 46 32025R0041Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen