Erwägungsgrund 13 32025R0041
Durch die vorliegende Verordnung werden Befugnisse im Rahmen und nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates oder der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission in keiner Weise eingeschränkt.