Verordnung (EU) 2025/41 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) (Neufassung)
Die Regelung zum Schutz von Hinweisgebern, die mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen wurde, sollte auch auf Personen Anwendung finden, die Verstöße gegen die Vorschriften im Zusammenhang mit der Einfuhr und der Ausfuhr von Feuerwaffen melden.
Erwägungsgrund 52 32025R0041Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen