Erwägungsgrund 57 32020L1828
Gerichtlich bestätigte Vergleiche sollten für die qualifizierte Einrichtung, den Unternehmer und die einzelnen betroffenen Verbraucher bindend sein. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch Bestimmungen festlegen können, nach denen einzelne betroffene Verbraucher die Möglichkeit erhalten, einen Vergleich anzunehmen oder abzulehnen.