Erwägungsgrund 44 32020L1828
Die Mitgliedstaaten, die einen Opt-in-Mechanismus vorsehen, sollten verlangen können, dass einige Verbraucher die Möglichkeit zum Opt-in vor der Erhebung einer Verbandsklage auf Abhilfe in Anspruch nehmen, solange für andere Verbraucher die Möglichkeit zum Opt-in auch nach der Erhebung der Verbandsklage besteht.