Erwägungsgrund 67 32020L1828
Verbandsklagen auf Unterlassungsentscheidungen sollten mit der gebotenen verfahrensrechtlichen Eile behandelt werden. Ein Fortdauern eines Verstoßes könnte die Dringlichkeit verschärfen. Verbandsklagen auf Unterlassungsentscheidungen mit vorläufiger Wirkung sollten gegebenenfalls im Rahmen eines summarischen Verfahrens behandelt werden, um einen durch den Verstoß verursachten Schaden oder einen weiteren Schaden zu verhindern.