Erwägungsgrund 74 32020L1828
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta anerkannt wurden. Dementsprechend sollte diese Richtlinie im Einklang mit diesen Rechten und Grundsätzen, einschließlich derjenigen, die das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren betreffen, ausgelegt und angewandt werden.