Erwägungsgrund 37 32020L1828
Die von einer Verbandsklage betroffenen Verbraucher sollten jedoch Anspruch darauf haben, Nutzen aus dieser Verbandsklage zu ziehen. Bei Verbandsklagen auf Abhilfemaßnahmen sollte der Nutzen in Schadenersatz, Reparatur, Ersatzleistung, Preisminderung, Vertragsauflösung oder Erstattung des gezahlten Preises bestehen. Bei Verbandsklagen auf Unterlassungsentscheidungen würde der Nutzen für die betroffenen Verbraucher in der Unterbindung oder dem Verbot der einen Verstoß darstellenden Praktik bestehen.