Erwägungsgrund 56 32020L1828
Es sollte den Mitgliedstaaten möglich sein, Bestimmungen festzulegen, die einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde erlauben, die Bestätigung eines Vergleichs auch dann abzulehnen, wenn dieser Vergleich nach Auffassung des Gerichts oder der Verwaltungsbehörde unfair ist.