Erwägungsgrund 53 32020L1828
Kollektive Vergleiche, durch die geschädigte Verbraucher Abhilfe erhalten sollen, sollten im Rahmen von Verbandsklagen auf Abhilfe gefördert werden.
Kollektive Vergleiche, durch die geschädigte Verbraucher Abhilfe erhalten sollen, sollten im Rahmen von Verbandsklagen auf Abhilfe gefördert werden.