Erwägungsgrund 54 32020L1828
Dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde sollte es möglich sein, den Unternehmer und die qualifizierte Einrichtung, die die Verbandsklage auf Abhilfe erhoben hat, aufzufordern, Vergleichsverhandlungen für die von der Verbandsklage betroffenen Verbraucher aufzunehmen.