Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist angebracht, Bestimmungen für die zeitliche Geltung dieser Richtlinie vorzusehen.
Erwägungsgrund 78 32020L1828Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen