Erwägungsgrund 16 32020L1828
Zur Vermeidung von Unklarheiten sollte der Anwendungsbereich dieser Richtlinie in Anhang I so genau wie möglich gefasst werden. Enthalten die in Anhang I aufgeführten Rechtsakte Bestimmungen, die nicht den Verbraucherschutz betreffen, so sollte in Anhang I auf die ausdrücklich dem Schutz der Verbraucherinteressen dienenden Bestimmungen Bezug genommen werden. Aufgrund des Aufbaus bestimmter Rechtsakte, insbesondere im Bereich der Finanzdienstleistungen einschließlich des Bereichs der Wertpapierdienstleistungen, sind solche Bezugnahmen jedoch nicht immer praktikabel.