Erwägungsgrund 77 32022R2560
Gilt für einen Zusammenschluss die Anmeldepflicht nach dieser Verordnung, sollten die finanziellen Zuwendungen, die gleich welchem der an dem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen in den drei Jahren vor Geltungsbeginn dieser Verordnung gewährt wurden, in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen. Im Zusammenhang mit einem öffentlichen Vergabeverfahren sollte diese Verordnung auch für finanzielle Zuwendungen gelten, die einem Wirtschaftsteilnehmer in den drei Jahren vor Geltungsbeginn dieser Verordnung gewährt wurden —