Erwägungsgrund 73 32022R2560
Um die Vorhersehbarkeit dieser Verordnung zu fördern, sollte die Kommission Leitlinien in Bezug auf Folgendes veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren: die Kriterien für die Feststellung des Vorliegens einer durch eine drittstaatliche Subvention verursachten Verzerrung auf dem Binnenmarkt, die Anwendung der Abwägungsprüfung, die Anwendung ihrer Befugnis, die vorherige Anmeldung aller Zusammenschlüsse bzw. Meldung aller drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen an einen Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens zu verlangen, und die Beurteilung einer Verzerrung in einem öffentlichen Vergabeverfahren. Bei der Herausgabe dieser Leitlinien sollte die Kommission angemessene Konsultationen mit den Interessenträgern und Mitgliedstaaten durchführen. Um die Durchführung dieser Verordnung in der Anfangsphase ihrer Anwendung zu erleichtern, sollte sich die Kommission bemühen, vor der Veröffentlichung der Leitlinien Erläuterungen zur Anwendung dieser Bestimmungen zu veröffentlichen.