Erwägungsgrund 60 32022R2560
Wenn die Kommission das Vorliegen wiederholter den Binnenmarkt verzerrender drittstaatlicher Subventionen vermutet oder wenn bei mehreren Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen dieser Verordnung den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen desselben Drittstaats festgestellt werden, sollte die Kommission die Möglichkeit haben, einen Dialog mit dem betreffenden Drittstaat aufzunehmen, um Optionen zu sondieren, die auf die Einstellung oder Änderung der den Binnenmarkt verzerrenden drittstaatlichen Subventionen im Hinblick darauf abzielen, deren verzerrende Auswirkungen auf den Binnenmarkt zu beseitigen. Ist in einem bilateralen Abkommen zwischen der Union und einem Drittstaat ein Konsultationsverfahren für den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen vorgesehen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, so könnte dieses Verfahren genutzt werden, um den Dialog mit Drittstaaten zu erleichtern. Der Dialog mit dem Drittstaat sollte die Kommission nicht daran hindern, Prüfungen nach dieser Verordnung einzuleiten oder laufende Prüfungen fortzusetzen. Die Kommission sollte das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig über einschlägige Entwicklungen informieren.