Erwägungsgrund 26 32022R2560
Das Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, könnte anbieten, oder die Kommission könnte, wenn dies verhältnismäßig und erforderlich ist, das Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, verpflichten, die Kommission einen angemessenen Zeitraum lang über ihre Teilnahme an künftigen Zusammenschlüssen oder öffentlichen Vergabeverfahren in der Union zu unterrichten. Die Übermittlung einer solchen Unterrichtung bzw. die Antwort oder das Ausbleiben einer Antwort der Kommission kann bei dem Unternehmen kein berechtigtes Vertrauen darauf begründen, dass die Kommission nicht zu einem späteren Zeitpunkt eine Prüfung möglicher drittstaatlicher Subventionen für das an dem Zusammenschluss oder dem öffentlichen Vergabeverfahren beteiligte Unternehmen einleiten wird.