Erwägungsgrund 61 32022R2560
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Zeitraum, in dem die Kommission eine drittstaatliche Subvention prüfen darf, auf zehn Jahre ab dem Tag der Gewährung dieser drittstaatlichen Subvention beschränkt sein.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte der Zeitraum, in dem die Kommission eine drittstaatliche Subvention prüfen darf, auf zehn Jahre ab dem Tag der Gewährung dieser drittstaatlichen Subvention beschränkt sein.