Erwägungsgrund 62 32022R2560
Aus denselben Gründen sollten Verjährungsfristen für die Verhängung und die Vollstreckung von Geldbußen oder Zwangsgeldern vorgesehen werden.
Aus denselben Gründen sollten Verjährungsfristen für die Verhängung und die Vollstreckung von Geldbußen oder Zwangsgeldern vorgesehen werden.