Erwägungsgrund 67 32022R2560
Wenn der Bereitsteller der Informationen zustimmt, sollte die Kommission die im Rahmen dieser Verordnung erlangten Informationen auch bei der Anwendung anderer Rechtsakte der Union verwenden können.
Wenn der Bereitsteller der Informationen zustimmt, sollte die Kommission die im Rahmen dieser Verordnung erlangten Informationen auch bei der Anwendung anderer Rechtsakte der Union verwenden können.