Erwägungsgrund 50 32022R2560
Diese Verordnung sollte die Möglichkeit der Wirtschaftsteilnehmer unberührt lassen, die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß den Richtlinien 2014/24/EU, 2014/25/EU und 2014/23/EU in Anspruch zu nehmen.
Diese Verordnung sollte die Möglichkeit der Wirtschaftsteilnehmer unberührt lassen, die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß den Richtlinien 2014/24/EU, 2014/25/EU und 2014/23/EU in Anspruch zu nehmen.