Erwägungsgrund 68 32022R2560
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Verschlusssachen geschützt werden, insbesondere gemäß dem Übereinkommen zwischen den im Rat vereinigten Mitgliedstaaten der Europäischen Union über den Schutz von Verschlusssachen, die im Interesse der Europäischen Union ausgetauscht werden, dem Beschluss (EU, Euratom) 2015/443 der Kommission und dem Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission.