Erwägungsgrund 27 32022R2560
Die Kommission sollte befugt sein, jegliche Informationen über drittstaatliche Subventionen von Amts wegen zu prüfen. Die Mitgliedstaaten sowie jede natürliche oder juristische Person oder Vereinigung sollten der Kommission Informationen über mutmaßliche drittstaatliche Subventionen, die den Binnenmarkt verzerren, übermitteln können. Die Kommission könnte eine Kontaktstelle einrichten, um die vertrauliche Übermittlung solcher Informationen zu erleichtern. Die Kommission sollte sicherstellen, dass diejenigen Mitgliedstaaten, die der Kommission einschlägige Informationen über mutmaßliche den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen übermitteln, eine Antwort erhalten. Zur Untersuchung möglicher drittstaatlicher Subventionen und ob diese den Binnenmarkt verzerren, und zur Beseitigung solcher Verzerrungen wird mit der vorliegenden Verordnung ein zweistufiges Verfahren eingeführt, das aus einer Vorprüfung und einer eingehenden Prüfung besteht. Ein Unternehmen, das Gegenstand eines dieser beiden Schritte ist, sollte als Unternehmen gelten, das Gegenstand einer Prüfung ist.