Erwägungsgrund 71 32022R2560
Es besteht die Möglichkeit, dass es bei der Durchführung dieser Verordnung zu Überschneidungen mit sektorspezifischen Vorschriften kommt, vor allem in den Bereichen Seeschifffahrt und Luftverkehr. Daher muss das Verhältnis dieser Verordnung zu sektorspezifischen Instrumenten, in denen es um drittstaatliche Subventionen geht, so insbesondere zu der Verordnung (EWG) Nr. 4057/86 des Rates, der Verordnung (EU) 2016/1035 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) 2019/712 des Europäischen Parlaments und des Rates, geklärt werden.