Erwägungsgrund 17 32022R2560
Sobald das Vorliegen einer drittstaatlichen Subvention festgestellt wurde, sollte die Kommission im Einzelfall prüfen, ob diese den Binnenmarkt verzerrt. Im Unterschied zu staatlichen Beihilfen, die von einem Mitgliedstaat gewährt werden, sind drittstaatliche Subventionen im Allgemeinen nicht verboten.