Erwägungsgrund 107 32024R1781
Um die Koordinierung der Marktüberwachungsbehörden weiter zu verstärken, sollte die gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 eingesetzte Gruppe für die Verwaltungszusammenarbeit (ADCO) zur Bestimmung von Produkten oder Anforderungen, die gemäß der vorliegenden Verordnung als vorrangig für die Marktüberwachung ermittelt wurden, und der Tätigkeiten, die zur Verringerung oder Beendigung der Nichtkonformität mit der vorliegenden Verordnung geplant sind, in regelmäßigen Abständen zusammentreten und gemeinsame Prioritäten für die Marktüberwachung, die in den nationalen Marktüberwachungsstrategien der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind, Prioritäten für die Bereitstellung von Unterstützung durch die Union und gemäß dieser Verordnung erlassener Anforderungen ermitteln, die unterschiedlich angewandt oder ausgelegt werden und so zu Marktverzerrungen führen.