Erwägungsgrund 34 32024R1781
Da auch sonst im Unionsrecht Informationsanforderungen für Produkte festgelegt sind und Systeme eingerichtet werden, um diese Informationen den Wirtschaftsakteuren und Kunden zur Verfügung zu stellen, sollte die Kommission in Erwägung ziehen, die Informationsanforderungen gemäß dieser Verordnung mit diesen anderen Informationsanforderungen zu verknüpfen etwa mit der Verpflichtung zur Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern für Stoffe und Gemische gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Nach Möglichkeit sollte die Kommission den digitalen Produktpass auch mit bestehenden Datenbanken und Instrumenten der Union wie der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) oder der Datenbank für Informationen über besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen als solche oder in komplexen Gegenständen (SCIP) verknüpfen.