Erwägungsgrund 23 32024R1781
Um der Vielfalt der Produkte Rechnung zu tragen, sollte die Kommission die Methoden zur Bewertung der Festlegung der Ökodesign-Anforderungen auswählen und diese gegebenenfalls weiterentwickeln. Diese Methoden sollten auf die Art des Produkts, seine relevantesten Aspekte und seine Auswirkungen während seines Lebenszyklus gestützt werden. Dabei sollte die Kommission ihre Erfahrungen mit der Bewertung der Festlegung von Ökodesign-Anforderungen im Rahmen der Richtlinie 2009/125/EG und die fortlaufenden Bemühungen um die Entwicklung und Verbesserung wissenschaftsbasierter Bewertungsinstrumente, darunter die aktualisierte Methodik für die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, und die in der Empfehlung (EU) 2021/2279 der Kommission dargelegten Methoden für die Berechnung des Umweltfußabdrucks von Produkten sowie die Entwicklung von Normen durch internationale und europäische Normungsorganisation auch zur Materialeffizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte berücksichtigen. Aufbauend auf diesen Instrumenten und gegebenenfalls unter Heranziehung einschlägiger Studien sollte die Kommission Kreislaufaspekte (wie Funktionsbeständigkeit, Reparierbarkeit samt Reparierbarkeitswert, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendbarkeit, Ermittlung von Wiederverwendung und Recycling erschwerenden Chemikalien) bei der Bewertung von Produkten auf der Grundlage eines Lebenszyklusansatzes sowie im Hinblick auf die Ausarbeitung von Ökodesign-Anforderungen weiter stärken und gegebenenfalls neue Methoden oder Instrumente entwickeln. Angaben im Zusammenhang mit ökologischen Lebenszyklusindikatoren, wie dem CO2-Fußabdruck, sollten unter Berücksichtigung international etablierter Methoden, die bereits in Unionsrecht aufgenommenen wurden, berechnet werden. Es ist auch wichtig, von internationalen und europäischen Normungsorganisationen empfohlenen wissenschaftlichen Methoden zu berücksichtigen. Vor allem bei der Modellierung der bei Herstellungsverfahren verbrauchten Energie sollte besonderes Augenmerk auf die Modellierung des Energiemixes gerichtet werden, bei der auch Fragen wie Strombezugsverträgen, Herkunftsnachweisen und der eigenen Stromerzeugung Rechnung getragen würde. Für die Ausarbeitung verbindlicher Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge und für Verbote der Vernichtung unverkaufter Konsumgüter könnten unter Umständen ebenfalls neue Ansätze erforderlich sein.