Erwägungsgrund 62 32024R1781
Da Hersteller die Einzelheiten des Gestaltungs- und Fertigungsprozesses kennen, sollten sie dafür verantwortlich sein, die anwendbare Konformitätsbewertung durchzuführen oder sie in ihrem Namen durchführen zu lassen.
Da Hersteller die Einzelheiten des Gestaltungs- und Fertigungsprozesses kennen, sollten sie dafür verantwortlich sein, die anwendbare Konformitätsbewertung durchzuführen oder sie in ihrem Namen durchführen zu lassen.