Erwägungsgrund 60 32024R1781
Auf der Grundlage der von den Wirtschaftsteilnehmern offengelegten Informationen und anderer verfügbarer Nachweise sollte die Kommission auf ihrer Website konsolidierte Informationen über die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte veröffentlichen und im Arbeitsplan die Produkte angeben, für die ein Vernichtungsverbot in Betracht gezogen werden sollte. Elektro- und Elektronikgeräte sollten in den ersten Arbeitsplan aufgenommen werden.