Erwägungsgrund 83 32024R1781
Die Hersteller sollten eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, um Informationen über die Konformität der Produkte mit dieser Verordnung bereitzustellen. Die Hersteller könnten auch aufgrund anderen Unionsrechts verpflichtet sein, eine EU-Konformitätserklärung auszustellen. Um einen wirksamen Zugang zu Informationen für die Zwecke der Marktüberwachung zu gewährleisten, sollte eine einzige EU-Konformitätserklärung für das gesamte Unionsrecht ausgestellt werden. Um den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftsteilnehmer zu verringern, sollte es zulässig sein, dass diese einzige EU-Konformitätserklärung aus einer Akte besteht, die die einschlägigen einzelnen EU-Konformitätserklärungen enthält.