Erwägungsgrund 30 32024R1781
Die Informationsanforderungen in Bezug auf Reparierbarkeit und Funktionsbeständigkeit tragen wesentlich dazu bei, dass sich die Verbraucher für einen nachhaltigen Konsum entscheiden. Diese Verordnung sollte die Festlegung von Reparierbarkeits- oder Funktionsbeständigkeitswerten für Produkte ermöglichen, wenn entsprechende Werte im Hinblick auf den Umweltnutzen und eine bessere Information der Verbraucher für angemessen erachtet werden. Damit die Verbraucher Produkte wirksam bewerten und vergleichen können, ist es wichtig, dass bei Format, Inhalt und Anzeige solcher Werte für Reparierbarkeit und Funktionsbeständigkeit leicht verständliche Sprache und Piktogramme verwendet werden und dass sich der Reparierbarkeitswert auf eine harmonisierte Methode stützt, die für das Produkt oder die Produktgruppe spezifiziert wird und bei der Parameter wie die Verfügbarkeit und der Preis von Ersatzteilen, die Demontagefreundlichkeit und die Verfügbarkeit von Werkzeugen in einem einzigen Wert zusammengefasst werden.