Erwägungsgrund 11 32024R1781
Mit der Richtlinie 2009/125/EG wurde ein Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte geschaffen. Zusammen mit der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates hat sie die Unionsnachfrage nach Primärenergie für Produkte erheblich reduziert, und es wird davon ausgegangen, dass diese Einsparungen weiter zunehmen. Zu den gemäß der Richtlinie 2009/125/EG angenommenen Umsetzungsmaßnahmen zählen auch Anforderungen zu Kreislaufaspekten wie Funktionsbeständigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit. Zugleich gibt es Instrumente wie das EU-Umweltzeichen, das mit der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführt wurde, oder die in der Mitteilung der Kommission vom 16. Juli 2008 mit dem Titel „Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen“ festgelegten EU-Kriterien für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung, die breiter angelegt, aber aufgrund der begrenzten Wirkung freiwilliger Ansätze nicht so wirksam sind.