Erwägungsgrund 77 32024R1781
Um zur Erleichterung der Überprüfung der Konformität mit den Ökodesign-Anforderungen, einschließlich der Erleichterung der Konformitätsbewertung und der Marktüberwachung, beizutragen, sollte die Kommission ermächtigt werden, in hinreichend begründeten Fällen zu verlangen, dass Akteure der Lieferkette unentgeltlich Informationen darüber bereitstellen, was sie liefern, etwa die Menge und Art oder die chemische Zusammensetzung der verwendeten Materialien oder die angewandten Fertigungsprozesse, oder Informationen über die Bedingungen der Erbringung ihrer Dienstleistungen. Ferner sollte es möglich sein, den Herstellern den Zugang zu den Unterlagen, in denen diese Informationen enthalten sind, oder zu den Anlagen der Akteure der Lieferkette zu erlauben, damit sie unmittelbar auf die erforderlichen Informationen zugreifen können, wenn die Akteure der Lieferkette die angeforderten Informationen nicht innerhalb einer angemessenen Frist bereitstellen. Die Kommission sollte außerdem ermächtigt werden, notifizierten Stellen und nationalen Behörden die Möglichkeit zu geben, die Richtigkeit der Informationen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Akteure der Lieferkette zu überprüfen.