Erwägungsgrund 12 32024R1781
Die Richtlinie 2009/125/EG hat die Energieeffizienz und bestimmte Kreislaufaspekte energieverbrauchsrelevanter Produkte im Großen und Ganzen erfolgreich gefördert, und ihr Ökodesign-Ansatz hat das Potenzial, schrittweise die Nachhaltigkeit aller Produkte anzugehen. Um den Selbstverpflichtungen des europäischen Grünen Deals nachzukommen, sollte dieser Ansatz auf weitere Produktgruppen ausgedehnt werden und durch verbindliche Anforderungen Schlüsselaspekte für die Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit von Produkten systematisch angehen. Indem sichergestellt wird, dass nur Produkte, die diesen Anforderungen genügen, in der Union in Verkehr gebracht werden, wird diese Verordnung nicht nur den freien Warenverkehr verbessern, da nationale Unterschiede vermieden werden, sondern auch die negativen Umweltauswirkungen von Produkten, für die diese Anforderungen festgelegt sind, während ihres gesamten Lebenszyklus verringern.