Erwägungsgrund 84 32024R1781
Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates werden Bestimmungen für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen festgelegt, und es sind die allgemeinen Grundsätze für die CE-Kennzeichnung und deren Zusammenhang mit anderen Kennzeichnungen enthalten. Die genannte Verordnung sollte für die unter die vorliegende Verordnung fallenden Produkte gelten, um sicherzustellen, dass Produkte, die in der Union frei verkehren dürfen, Anforderungen genügen, die ein hohes Niveau beim Schutz der öffentlichen Interessen wie etwa der menschlichen Gesundheit, Sicherheit und Umwelt gewährleisten. Wurden Ökodesign-Anforderungen für ein Produkt festgelegt, so sollte die CE-Kennzeichnung einen Hinweis auf die Konformität des Produkts mit dieser Verordnung und den auf ihrer Grundlage festgelegten Ökodesign-Anforderungen enthalten, soweit sie sich auf das Produkt beziehen. Da diese Verordnung die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für eine große Produktpalette vorsieht, sollten delegierte Rechtsakte zur Festlegung dieser Anforderungen Vorschriften über die Konformitätskennzeichnung in Bezug auf Ökodesign-Anforderungen festlegen, um die Kohärenz mit den Anforderungen des Unionsrechts für die betreffenden Produkte zu gewährleisten, Verwechslungen mit anderen Kennzeichnungen zu vermeiden und den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftsteilnehmer so gering wie möglich zu halten.